DoRIS Aussonderung


Die Archivgesetze von Bund in Länder legen fest, dass alle Unterlagen, die bei öffentlichen Stellen im Zuge der Aufgabenerfüllung erwachsen sind und nicht mehr benötigt werden, den jeweils zuständigen Archiven anzubieten sind. Dazu zählen auch die in digitaler Form vorliegenden Unterlagen. Der Baustein „DoRIS Aussonderung“ erfüllt diese Aufgabe.

 

An der Gestaltung des Bausteins „DoRIS Aussonderung“ waren beteiligt:

 

Zusätzlich zu dem Format Tiff / XML kann dieser DoRIS Baustein die Dokumente und Metadaten im Format pdf übergeben. Dies ermöglicht eine rasche und benutzerfreundliche Einsicht in die übergebenen Akten. Deshalb wird er z.B. vom Bundesarchiv das "Ansichtsformat" genannt.

 

Die Bedienung ist denkbar einfach und unkompliziert. Aber sehen Sie selbst: