Behörden Deutschland

Auf Grund vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Firma HAESSLER gilt für deutsche Behörden folgendes:
Alle Bundesdienststellen Erwerb von DoRIS kostenfrei. Öffnungsklausel für zugrunde liegende Basissoftware MIRES sowie Pflegevertrag.
Bundesländer Erwerb von DoRIS kostenfrei im Rahmen der Kieler Beschlüsse. (Gegenseitigkeit gem. § 63, Abs. 3, Satz 2 BHO i.V.m. § 6 Abs. 4). Öffnungsklausel für zugrunde liegende Basissoftware MIRES sowie Pflegevertrag.
Kommunen Erwerb von DoRIS gegen anteilige Beteiligung an den Erstellungskosten. Öffnungsklausel für zugrunde liegende Basissoftware MIRES sowie Pflegevertrag.
Näheres erfahren Sie auf Anfrage

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